Details
Studier, Ronny
Betriebsverfassungsgesetz. BetrVG
mit Wahlordnung
epubli
978-3-7549-0465-7
1. Aufl. 2021 / 152 S.
Textsammlung
Kurzbeschreibung
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Vollzitat: "Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist"
Rechtsstand: 16. Juli 2021
Inhalt:
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Erster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
Zweiter Abschnitt - Amtszeit des Betriebsrats
Dritter Abschnitt - Geschäftsführung des Betriebsrats
Vierter Abschnitt - Betriebsversammlung
Fünfter Abschnitt - Gesamtbetriebsrat
Sechster Abschnitt - Konzernbetriebsrat
Dritter Teil - Jugend- und Auszubildendenvertretung
Erster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
Zweiter Abschnitt - Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Dritter Abschnitt - Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Erster Abschnitt - Allgemeines
Zweiter Abschnitt - Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Dritter Abschnitt - Soziale Angelegenheiten
Vierter Abschnitt - Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt - Allgemeine personelle Angelegenheiten
Zweiter Unterabschnitt - Berufsbildung
Dritter Unterabschnitt - Personelle Einzelmaßnahmen
Sechster Abschnitt - Wirtschaftliche Angelegenheiten
Erster Unterabschnitt - Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Zweiter Unterabschnitt - Betriebsänderungen
Fünfter Teil - Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
Erster Abschnitt - Seeschifffahrt
Zweiter Abschnitt - Luftfahrt
Dritter Abschnitt - Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
Sechster Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften
Siebenter Teil - Änderung von Gesetzen
Achter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften